17. April 2011
Nicht selten kommt es vor, dass sich GEZ-Mitarbeiter unter falschem Vorwand Zugang zu einer Wohnung verschaffen. Und selbst wenn sie dies nicht tun, nerven sie auch einfach nur so. Dem „spontanen“ Besuch von übermotivierten GEZ-Fahndern steht man jetzt nicht mehr hilflos gegenüber. Mieter und Hausbesitzer dürfen den GEZ-Mitarbeitern den Besuch verbieten. Dies hat das Amtsgericht Bremen kürzlich entschieden. Und sollte ein GEZ-Fahnder meinen, er müsse sich an ein erteiltes Hausverbot nicht halten...
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