10. November 2011
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist ein wirtschaftlicher Verein, der in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung genießt. Von dieser verliehenen Rechtsfähigkeit wird jedoch ein Alleinvertretungsanspruch aller Musikschaffenden abgeleitet.
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