Rechtlicher Hintergrund solcher “Meldedatenverkäufe” ist das im Jahr 2013 zuletzt geänderte Meldegesetz. Laut diesem Gesetz ist es Kommunen gestattet, die Meldedaten gegen eine Gebühr weiterzugeben. Die Gebührenordnung des Landes NRW sieht 7 Euro pro Datensatz vor. Massenabfragen “über das Kundenportal für Power-User”, also die Weitergabe der Meldedaten an Privatunternehmen, sind günstiger. Da kostet ein Datensatz nur 4 Euro. Letzteres ermöglicht Abfragen in größerem Stil über das Internet. Inkassofirmen, Adresshändler oder die Werbewirtschaft haben daran maßgebliches, wirtschaftliches Interesse.
Bürgerinnen und Bürger können der Weitergabe ihrer Daten widersprechen, doch den meisten Einwohnern ist dies nach wie vor nicht bewusst. Lediglich 200 Bürgerinnen und Bürger hatten in Meerbusch von ihrem Recht Gebrauch gemacht.
Ratsherr Marc Janßen (Piraten) hat sich nicht nun vorgenommen, die Bürgerinnen und Bürger durch Infostände besser zu informieren und dort das entsprechende Widerspruchsformular zu verteilen. Auch auf der Internetseite der Piraten aus Meerbusch können interessierte Bürger die Anfrage sowie die Antwort lesen und das Widerspruchsformular, das die Weitergabe ihrer Meldedaten verhindert, herunterladen.
Wenn im Oktober 2015 der nächste Optoutday stattfindet, ist es sicher auch für andere Piraten eine gute Idee vorher eine ähnliche Anfrage zu stellen und dadurch herauszufinden, in welchem Umfang die eigene Kommune Meldedaten weitergibt, aber auch welche Gebühren sie 2014 dafür eingenommen hat. Durch diese wichtigen Infomationen können Bürgerinnen und Bürger gezielt aufklären werden.
Seit Veröffentlichung der Anfrage, wurde das Widerspruchsformular bereits über 300 Mal heruntergeladen – Piraten wirken!
About Christiane vom Schloß
Seit Juli 2014 Redakteurin der Flaschenpost. Bürgerliches, also nicht gewähltes Mitglied der Kreistagsfraktion Linke und Piraten in Pinneberg, Schleswig-Holstein. Parteimitglied der Linken.
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Kommentare
7 Kommentare zu Piraten decken auf: 16.200 Euro erzielte die Stadt Meerbusch mit dem Verkauf von Meldedaten
Es sollte einmal geprüft werden, ob das nicht gegen das Datenschutzgesetz verstößt und gegen das Grundgesetz. Wenn ein Bürger nicht will, dass seine Wohnadresse öffentlich bekannt ist, hat er ein Recht dazu ( siehe Grundgesetzt ).
Zumindest ist es moralisch verwerflich, dass Behörden anfangen, Bürger zu verrammschen.
Als ich mich auf der Stadt angemeldet habe und direkt das Widerspruchsformular ausfülllen wolle gab es einen riesigen Auflauf, da keiner der Mitarbeiter wusste wie das geht. Am Ende haben Sie es hinbekommen, aber das man explizit dem Verkauf seiner Daten wiedersprechen muss ist eine absolute Frechheit.
Du hast völlig recht. Das Meldegesetz muss erneut geändert werden Danke für deinen Kommentar. Solche Vorkommnisse sind eigentlich auch einen Artikel wert.
Warum wird dieses Formular nicht so gestaltet und zum Download angeboten , das es jeder Bürger bundesweit nutzen kann? 😉
Weshalb stehen nur die Meldeämter am Pranger. Der Datenkrake GEZ, oder wie er sich jetzt nennt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragservice, ist noch viel schlimmer. Das werden die Daten jedes einzelnen Bürgers gesammelt, und die Firmen-Daten. Die Meldeämter versenden sofort nach der An- oder Ummeldung die Daten zum sogenannten Datenabgleich. Was gibt einem NICHTGESCHÄFTSFÄHIGEM VEREIN das Recht dazu?! Weshalb tuen das die Meldeämter trotz Widerspruchs gegen die Datenweitergabe?!
Sehr gut! Dran bleiben, solche Beiträge der Piratenpartei machen mir Hoffnung. Wenn ihr einwenig tiefer geht, dann erkennt ihr auch, dass die sogenannten “Behörden” im Sinne von Konzernen oder eben im Sinne privater Firmen agieren. Die Angestellten die so mit unseren Daten umgehen müsstet ihr sogar in Privathaftung nehmen können. Das könnte zumindest eine weitere Variante der Gegenwehr sein, welche mal zu prüfen ist. (Durch die durchgesetzte Privatisierung wurde ein Beamter mit Amtsausweis, zu einer Person mit Personalausweis und eines Dienstausweises mit völlig anderen Rechten dekradiert.)
Bedenklich ist dabei vor allem, daß es eine Meldepflicht gibt und man sich gegen die Datenweitergabe damit überhaupt nicht wehren kann. Das ist völlig inakzeptabel!
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