Am morgigen Dienstag, den 18. Februar 2014, verhandelt das Landgericht Berlin die Klage von Bruno Gerd Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann. Darin zweifeln die beiden Musiker die Rechtmäßigkeit der anteiligen Auszahlung von Urheberrechtserlösen der Künstler an Musikverlage an.
Kramm einen Tag vor der Verhandlung: “Musikverlage drucken seit langem keine Noten mehr. Was ursprünglich mal als Investitionsschutz für Verleger gedacht war, ist heute nur noch ein Relikt aus alten Zeiten. Leider geht diese völlig veraltete Regelung auf Kosten der Urheber. Sie verlieren nämlich dadurch wesentliche Erlöse, die ihnen zustehen. Wir wollen die Verlegerbeteiligung an Lizenzen, die nur Urhebern zustehen, abschaffen”
Die Chancen auf Erfolg sind dabei alles andere andere als schlecht: Bereits 2012 hatte eine ähnlich gelagerte Klage eines Urhebers gegen die VG Wort vor Gericht Erfolg gehabt.
About Harry L. Weber
Ich sehe mich nicht als so politisch kompetent an, dass ich mit anderen über programmatische Dinge debattieren könnte. Das, was ich kann, ist mit Texten umgehen und Informationen zu recherchieren. Deswegen bin ich bei der Flaschenpost. Um Euch Piraten bei Eurer Arbeit zu unterstützen!
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Kommentare
5 Kommentare zu Bruno Kramm zerrt die GEMA vor Gericht
Vielleicht korrigiert ihr das noch: Landgericht statt OLG.
“Alles andere als schlecht” warum nich einfach gut schreiben?
Moin, woxikon listet 95 Synonyme für “gut” auf. Unser Autor hat ein 96. dafür gefunden 😉
Klaro, danke.
Ist das eins der vielen Gesetze oder Verordnungen, die kein Bürger verstehen kann, weil sie klar gegen andere Gesetze verstossen ? Es wäre eine sehr dankbare Aufgabe für die Piratenpartei, alle Gesetze und Verordnungen zu durchforsten und sie von dem Müll zu reinigen, der von den Massenmördern Kaiser Wilhelm II und HItler noch drin ist oder die unverständlich oder misverständlich formuiert sind. Also von allem Bürokratendeutsch reinigen. Wir sollten folgendes Prinzip einführen: Für jedes neue Gesetz oder jede neue Verordnung müssen 3 andere ersatzlos gestrichen werden. Es gilt der Grundsatz: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.” Aber selbst Rechtsanwälte kennen nicht alle Gesetze. Wir brauchen eine Kurzfassung wie die 10 Gebote. Also maximal 100 Kerngesetze.