Der Gesetzesentwurf zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt beinhaltet einen Passus, der ärztliche Zwangstests bei sogenannten “Risikogruppen” ermöglicht. Der Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Sport würde es möglich machen, Homosexuelle, Obdachlose und Migranten gegen ihren erklärten Willen auf HIV, Hepatitis B und Hepatitis C zu testen.
Dies ist ein massiver Grundrechtseingriff, der im vorliegenden Entwurf lapidar mit der Sicherheit der Einsatzkräfte begründet wird und Pauschalisiert mehrere Personengruppen trifft die noch immer in der Gesellschaft diskriminiert wird. Es wird nicht berücksichtigt, dass die Fallzahlen dieser Infektionen in Sachsen-Anhalt verschwindend gering sind, zudem fehlt eine Abwägung zwischen dem Grundrechtseingriff und der tatsächlichen Gefahr für Einsatzkräfte.
Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt als Bürgerrechtspartei fordert vom Gesetzgeber mehr Sorgfalt. Grundrechte dürfen nicht mit ein bis zwei Sätzen veräußert werden, auch wenn es löblich ist, Einsatzkräfte schützen zu wollen. Der neue Entwurf zum Gesetz zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss daher komplett überarbeitet werden. Menschen dürfen nicht auf solche Art und weise Stigmatisiert werden. Dies widerspricht einer Gesellschaft die sich selbst als frei und demokratisch bezeichnet, dies spiegelt sich auch im Programm der Piratenpartei wider.
Kommentare
6 Kommentare zu HIV: Homosexuelle und Migranten unter Generalverdacht
Unfassbar…
Tja, da macht sich doch die DDR-Vergangenheit bemerkbar, oder? Das Leben in einem totalitären Staat scheint seine Nachwirkungen zu haben. Parteinamen sind da nur ein Deckmantel. Der alte Geist spukt noch in den Köpfen und wird leider auf die nächsten Generationen übertragen. Man denke nur daran, wie lange es gedauert hat, bis eine neue Generation, sprich 68er, etwas gegen alten Strukturen in der BRD unternommen hat. Man darf nie aufhören, sich dagegen zu wehren!!!!
Der Artikel besteht zu wesentlichen Teilen aus Lüge und Panikmache. Für die, die das so unbesehen glauben, dass “Grundrechte mit ein bis zwei Sätzen veräußert werden”, hier mal ein paar Zitate aus der Quelle. Einfach mal lesen und durchdenken. Auch wenns nicht ins vorgefasste Weltbild passt.
Erläuterung: “Verursacher”=irgendjemand, z.B. blutendes Unfallopfer; “Betroffener”=irgendjemand, z.B. Einsatzkraft
“Nach Satz 1 darf eine körperliche Untersuchung (insbesondere Blutentnahme) angeordnet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von der zu untersuchenden Person eine Gefahr für Leib oder Leben eines Dritten ausgegangen ist, und wenn die Kenntnis der Untersuchungsergebnisse zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist … Erforderlich ist einerseits eine Wahrscheinlichkeit dafür, dass die zu untersuchende Person mit HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C infiziert ist … Andererseits muss der Betroffene mit der zu untersuchenden Person so in Kontakt gekommen sein, dass eine Ansteckung möglich ist… … die Polizei über die zu veranlassenden Maßnahmen in der Regel nur unter Mitwirkung eines Arztes oder einer Ärztin entscheiden kann … Satz 2 stellt mit dem Verweis auf Absatz 5 Sätze 2 bis 5 klar, dass die Maßnahme einem Richtervorbehalt unterliegt … Die Kenntnis über eine bestehende Infektion beim Verursacher bringt für die weitere Behandlung des Betroffenen erhebliche Vorteile und vermeidet unnötige Gesundheitsbelastungen und -risiken beim Betroffenen. Angesichts dieser Vorteile sind die mit körperlicher Untersuchung, Blutentnahme und -untersuchung und Weitergabe der Befunde verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Verursachers auf körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung verhältnismäßig.”
Moin Falco,
von “Panikmache” oder “falschen Informationen” in diesem Artikel kann nun wirklich nicht gesprochen werden! Lesen wir doch in den Begründungen der Änderungen, dass die Untersuchung eben gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt wird. Eine medizinische Behandlung (worunter nicht nur die Therapie, sondern auch eine Untersuchung gehört) darf nicht gegen den Patientenwillen vorgenommen werden. Dies ergibt sich aus dem Selbstbestimmungsrecht des Grundgesetzes (Artikel 2). Und nicht nur die Flaschenpost bzw. die Piratenpartei sieht in dem Entwurf eine weitere Grundrechtseinschränkung. Die taz schätzt die Situation sehr ähnlich ein (“Völlig unnötige Stigmatisierung” [1], der Focus (“Sachsen-Anhalt will Zwangstests bei Aids-Verdacht”), heise [3]. und selbst DIE WELT [4] berichtet fassungslos. Hier wird sogar von einer “Empörung der Bundesregierung” geschrieben.
Die vorgesehenen “Zwangsuntersuchungen” sind aber nur ein Teil der Aufreger, die in dem Änderungsentwurf stehen. Weitere Polizeistaatsansprüche die aus dem Entwurf entstehen sind:
Bei all diesen Allmachtsphantasien drängt sich ein Verdacht auf: Der Leitspruch Sachsen-Anhalts lautet nicht “Wir stehen früher auf”, sondern “wie stehen auf früher”. Die DDR lässt grüssen!
[1] http://www.taz.de/HIV-Zwangstests-in-Sachsen-Anhalt/!106611/
[2] http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-28371/umstrittener-gesetzentwurf-sachsen-anhalt-will-zwangstests-bei-aids-verdacht_aid_871864.html
[3] http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-28371/umstrittener-gesetzentwurf-sachsen-anhalt-will-zwangstests-bei-aids-verdacht_aid_871864.html
[4] http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article111739687/Justizministerin-geisselt-geplante-HIV-Zwangstests.html
Und das ist auch gut so ! Ich möchte DICH mal sehen, wenn du “mit der zu untersuchenden Person so in Kontakt gekommen (bist), dass eine Ansteckung möglich ist” !
Art 2 GG kontere ich locker mit Art 2 GG: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.”
Tja, und um eine Gesetz geht es gerade, und das Recht auf Nicht-Aids des einen ist halt höher zu gewichten als das Recht auf einen Nicht-Piekser des anderen.
Schon eine erstaunliche Lebensverachtung, wenn man das anders herum sieht.
Also, ich frage mich:”Gibt es denn noch einen zivillisierten Menschen hier in diesem Lande”? Es kann doch ohnhin “jeder” das machen, was er/sie will.Oft habe ich das Gefühl, als ob ich im Urwald lebe.Rücksicht wird doch auf nichts und keinen genommen, weil jeder auch sich gleich in seinen Grundrechten eingeschränkt sieht, wenn er/sie zu Reson angehalten wird.Da gibt es HIV Infizierte Menschen, denen es gleichgültig ist ob er eine Frau oder Mann ansteckt oder nicht und was bekommt er/sie anschließend? Einen bequemen Platz im Krankenhaus oder im Sanatorium auf steuerzahlers Kosten.Sicherlich gibt es dafür Gründe, weshalb jetzt die “Randgruppen” sich einem Test unterziehen müssen, und dafür sollten alle dankbar sein. Wer rücksichtslos “die Axt im Walde” schalten und walten lässt, der sollte schon aus Verantwortungsgründen von alleine sich so einem Test unterziehen lassen.Die meisten tun es aber nicht, leider.also Leute, entspannt euch!