In Zukunft entscheidet der Verfassungsschutz, ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht. Die Tagesschau meldet, dass der dies betreffende Artikel 13 im Jahressteuergesetz 2013 abgeändert werden soll. Danach verlieren künftig alle im Verfassungsschutzbericht (Link zum Verfassungsschutz) aufgelisteten Vereine ihre Gemeinnützigkeit.
Der Text im Wortlaut (Quelle: Tagesschau/Finanzministerium)
“Körperschaften, die sich aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden und den Bestand, die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des Bundes oder eines der Länder beeinträchtigen oder beseitigen wollen (§ 4 Bundesverfassungsschutzgesetz), können nicht als gemeinnützige Körperschaft anerkannt werden und von Steuervergünstigungen profitieren. Dies gilt auch, wenn eine Körperschaft dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt (§ 51 Absatz 3 Satz 1 AO). Ist deshalb eine Körperschaft im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als verfassungsfeindlich aufgeführt, ist ihr die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft zu versagen.
Die Überprüfung, ob eine Körperschaft trotz einer Nennung in einem Verfassungsschutzbericht doch die Anforderungen nach § 51 Absatz 3 Satz 1 erfüllt, muss nach Streichung des Wortes “widerlegbar” in Satz 2 nicht mehr durchgeführt werden. Sollte eine Körperschaft ihrer Ansicht nach zu Unrecht in einem Verfassungsschutzbericht aufgeführt worden sein, so obliegt es ihr, sich dagegen in einem gerichtlichen Verfahren zur Wehr zu setzen.”
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Kommentare
7 Kommentare zu Verfassungsschutz entscheidet über Gemeinnützigkeit
Der Verfassungsschutz versagte mehrfach bei der Aufklärung von Terrorismus – wenn er von “rechts” kam. Der Verfassungsschutz schert sich einen Dreck um die Verfassung – spitzelt, hört ab und fälscht Beweise (oder vernichtet sie, wie es eben passt). Die PDS wird vom Verfassungsschutz beobachtet, nicht jedoch die Abgeordneten, die tatsächlich Gesetze einbringen, welches das BVG später als “nicht von der Verfassung gedeckt” zurück weisst.
Und dafür werden die Aufgaben erweitert? Das ist keine gute Nachricht für die Demokratie in unserem Land.
….sollte nicht jetzt dem Verein Verfassungsschutz die Gemeinnützigkeit aberkannt werden?
Ich halte diese Absicht für undemokratisch,gefährlich und nicht rechtstaatlich.
Putin lässt grüßen !!!!!!!!!!
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das ist doch wirklich nicht zu glauben. gerade bei diesem “verein” muss sich doch der eindruck einstellen, aktiv am abbau des rechtsstaat zu arbeiten. und das, wie aktuelle forschung ja belegt, seit Anfang an.
Szenario: Ein Verein, welcher als Ziel hat mit “züchterischen” Mitteln intelligentere etc. Menschen zu erzeugen. Das muss ja nicht als Ehen ablaufen, das kann auch eine Samenbank sein. Auch in Deutschland. “Wild” ohne festhalten wer der Vater ist. Denn in Deutschland ist der Vater IMER unterhalstpflichtig, egal was schriftlich vereinbart wurde. Spätestens wenn die Mutter Hartz4 beantragt, sucht sich der Staat den Vater. Also muss so eine wile Samenbank auf jegliche Dokumentierung der Identität des Vaters verzichten. Da will ich mal die Razzia sehen 😉 .
Ich sehe da kein Problem, schließlich findet das alles auf freiwiliger Basis statt. Und wenn man bedenkt, dass die Ein-Mann-Nobelpreisträger-Samenbank (man mit Auto und Koffer) einige Nobelpreisträger überreden konnte mitzumachen, dann sieht man schon, da könnte schon Interesse bestehen. In einer Doku wurden die Mütter mit ihren KIndern gezeigt. Hochbegabten Kinder. Auch wenn ein wenig “Genlotto” mit rein spielt, um so intelligenter ein Elter, um so größer die Chance auf einen höheren IQ des Kindes. Das Kind von zwei IQ175-Eltern kann einen IQ von 100 haben, aber das ist doch eher unwahrscheinlich
Egal was der Verfassungsschutz oder Gegner davon halten mögen. Sonst müsste man dem Professor der evtl. dagegen ist/wettert (kann man sich ja gut mit profilieren), auch verbieten eine Frau seines “standes”, seiner Intelligenz und Bildung zu wählen.
Evtl. kriegen Mensa-Mitglieder auch statistisch häufiger Kinder miteinander als mit der Gesammtbevölkerung. Pfui, das ist ganz ganz pöse Eugenik o_0 .
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