In der Nacht zum Freitag hat die Bundesregierung ein Gesetz zur “Fortentwicklung des Meldewesens” ohne weitere Aussprache in geänderter Form beschlossen. Das Gesetz überträgt, wie in der Föderalismusreform vorgesehen, das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes.
Praktisch bedeuet dies, dass nun alle Daten der rund 5.200 Meldeämter vernetzt werden. Ein zentrales Melderegister ist nicht vorgesehen, wohl aber der ständige Zugriff auf alle Daten der Bundesländer. Mit dem Gesetz wurde auch die Auflage wieder eingeführt, sich einen Ein- oder Auszug vom Vermieter bestätigten zu lassen. Diese Regelung war erst vor einigen Jahren wegen des hohen bürokratischen Aufwands abgeschafft worden.
Ein ursprünglich vorgesehener Opt-In für die Weitergabe der Daten wurde entgegen der Forderungen von Datenschützern nicht aufgenommen. Inkassofirmen und Adressdienste waren gegen diese Regelung Sturm gelaufen. Stattdessen muss daher nun der Weitergabe von Meldedaten für Werbung und Adresshandel explizit widersprochen werden (Opt-Out). Eine Möglichkeit, den Widerspruch elektronisch zu tätigen, wurde aus dem Gesetzesentwurf vor Abstimmung gestrichen. Wir empfehlen allen unsren Leser, diesen Widerspruch bei ihrem zuständigen Meldeamt zu tätigen!
About Gefion Thürmer
Gefion Thuermer war von 2009-2014 Chefredakteurin der Flaschenpost. Sie hat die Piratenpartei, und mit ihr die Flaschenpost-Redaktion, 2014 verlassen.
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Kommentare
9 Kommentare zu Zugriff auf Meldedaten wird erleichtert – Opt-Out benötigt
Ah, danke für die Info. Wäre es zuviel verlangt, wenn ihr ein Standardschreiben anbietet, das man dem Meldeamt (mit persönlichen Daten ausgefüllt) für das Opt-Out vorlegen kann? Wäre ein prima Service 🙂
Moin, ich fürchte das ist nicht so einfach. Die verschiedenen Optionen und Paragraphen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Persönlich glaube ich, dass der Gesetzgeber (vertreten von der Regierung) gar nicht will, dass sich jemand der Datenweitergabe entzieht. Deswegen wird es so umständlich wie nur möglich gemacht. Konkret bedeutet das: kein einheitliches Onlineformular, kein einheitliches pdf das für alle Meldeämter verwendet werden kann. Das Formular für Lübeck enthält teilweise ganz andere Angaben als das Formular für Magdeburg.
Das bedeutet für dich: du wirst mit Hilfe von Goolge nach dem pdf-Formular suchen müssen. Falls du nichts findest bei deinem Meldeamt anrufen und nachfragen. Für München verwendete ich den Suchbegriff “Widerspruch gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister” München.
Viel Erfolg
Das Gesetz zur Fortschreibung des Meldewesens muss erst noch durch den Bundesrat. Aktuell gelten auf Länderebene unterschiedliche Regelungen und in sofern gibt es auch unterschiedliche Formulare. Wobei selbst hier in NRW je Stadt unterschiedliche Formulare gelten und längst nicht alle online sind. Wenn das oben genannte Gesetz aber eine Änderung auf Bundesebene gestaltet müsste es künftig ein einheitliche Formular geben. Seien wir mal gespannt darauf, wie man uns denn über die Änderungen informiert … Hier übrigens ein Miniartikel in der Zeit online: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-06/meldegesetz-bescheinigung-rueckkehr
Ausser hier in der Flaschenpost habe ich keinerlei Hinweise auf diese Gesetzesänderung gefunden. So wird es etwa 99% unserer Mitbürger auch gehen. Danke deshalb für den Hinweis. Es scheint gerade Hipe zu sein, am Bürger vorbei Entscheidungen zu treffen, die ihn in seinen Grundrechten einschränken. Können wir noch mehr tun? Oder sind es inzwischen zu viele Gegner und Einzelattacken?
Wenn man diesen neuerlichen Artikel Glauben schenken darf, ist Widerspruch fast zecklos.
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-07/gesetz-meldewesen-weitergabe-daten
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit gegen dieses Gesetz ansich noch vorzugehen? Noch hat es den Bundesrat nicht passiert …
Was ist mit dem Recht im Grundgesetz auf informationelle Selbstbestimmung.
Sind wir schon soweit? Erinnert sich noch jemand an das GG? Da war doch mal was in good old germany.
Stichwort ESM und Fiskalpakt unsinn on top 🙁
Was hier noch keiner erwähnt hat: trotz Widerspruch werden vom Einwohnermeldeamt Daten herausgegeben, wenn der Anfragende bereits Daten hat und seinen Datensatz aktualisieren möchte. Folgender Passus: “…Dies [der Widerspruch] gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden…” Damit gibt es dann Geburtsdatum, Geburtsname, jetzige Anschrift, frühere Anschriften, Einzugs- / Auszugsdatum, geführter akademischer Titel usw. In der Chip-Online ist ein ganz guter Artikel dazu mit dem Tenor “Widerspruch Zwecklos.”
Ahoi,
also 1. ist das ja wohl nur ein Versuch da mal wieder etwas hintenrum durchzumauscheln, aber da das ja nun aufgeflogen ist, wird es wohl eh im Bundesrat gestoppt. Vielleicht war es auch nur ein Sommerloch/ESM-Ablenkungsaufreger damit das Volk etwas hat um seinen Druck abzubauen, so als Ventil, damit es morgen nicht GG §20 Art.4 zieht! Hier lest/schaut und nun wissen wir doch was wir für 2013 zur BTW als Thema nehmen können – nie wieder solche Abstimmungen:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108124972/Bundestag-verkauft-Buergerrechte-in-nur-57-Sekunden.html
Ach übrigends zumindest bei mir in Hamburg hat ein Widerspruch gegen Datenweitergabe auch bisher/bei der jetzigen Gesetzesform NICHTS gebracht!
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