22.Juli 2011: In Oslo und auf der norwegischen Insel Utøya tötet Anders Breivik 77 Menschen. Im Internet ist er als Andrew Berwick unterwegs. Seine persönliche Meinungsbildung über ein von “Multikulturalisten, Kulturmarxisten und kapitalistischen Globalisten” bedrohtes Europa findet unter anderem unter dem Einfluss anonymer Internetnutzer wie dem Blogger “Fjordman” statt.
Gut zwei Wochen später fordert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ein Ende der Anonymität im Internet, da dort “jede Menge radikalisierter, undifferenzierter Thesen” politisch motivierte Täter heranzüchten würden. Nach einem erheblichen Shitstorm – auch von eigenen Parteifreunden – rudert Friedrich kurze Zeit später zurück. Es sei alles gar nicht so ernst gemeint gewesen und ein Gesetzesvorhaben gäbe es auch keines.
Gut neun Monate später, genau einen Tag vor der Landtagswahl in NRW, schlägt Rainer Brüderle – FDP-Fraktionschef im Bundestag – in die gleiche Kerbe: Es dürfe nicht sein, “dass über das Internet anonym jeder jeden Dreck verbreitet.”
Kurz: Von Zeit zu Zeit flackert die Forderung von Politikern immer wieder auf, die Anonymität im Internet durch eine Klarnamenpflicht zu ersetzen.
Der jetzige Bundespräsident Joachim Gauck erweckt im Vorwort der Grundlagenstudie zu Vertrauen und Sicherheit im Internet des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) den Eindruck, dass das Internet in seiner jetzigen Form sogar die Grundrechte der Bürger bedrohe:
“Das weltweite Internet bietet alle Voraussetzungen, um die in den ersten zehn Artikeln unserer Verfassung verankerten Grundrechte aller Bürger in diesem Land auszuhöhlen. Dies gilt insbesondere für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit in Artikel Fünf – eine wesentliche Grundlage unserer funktionierenden Demokratie – und es gilt letztlich auch für den Kernsatz unserer Verfassung, den Artikel Eins des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.”
Die Piratenpartei Deutschland fordert hingegen in ihrem Grundsatzprogramm, dass “jedem Bürger das Recht auf Anonymität garantiert werden muss, das unserer Verfassung innewohnt.”
Handelt es sich bei der Forderung nach einer Klarnamenpflicht und somit nach der Abkehr von der Anonymität im Netz also um eine gerechtfertigte Forderung im Rahmen von präventiven Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung und deren Grundrechte, oder haben wir es hier mit dem genauen Gegenteil zu tun: der Beschneidung von Grundrechten und dem endgültigen Schritt hin zum totalitären Überwachungsstaat?
Pseudonyme, also Falschnamen, werden schon seit Jahrhunderten zur Verschleierung der wahren Identität verwendet. Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, das Andersdenkende häufig verfolgt und sogar heutzutage noch in manchen Staaten hingerichtet werden. Mit der Verwendung von Pseudonymen kann sich der gesellschaftskritische Mensch unter solchen Bedingungen sozusagen eine kostenlose Lebensversicherung verschaffen.
Internetnutzer verwenden Nicknames aus ähnlichen Gründen:
- “Ich bin Lehrer an einer Highschool, Privatsphäre ist für mich äußerst wichtig.”
- “Ich fühle mich nicht sicher dabei, meinen richtigen Namen anzugeben. Ich wurde über meine Online-Präsenz aufgespürt und Kollegen haben meine Privatsphäre verletzt.”
- “Ich wurde gestalked. Ich habe eine Vergewaltigung überlebt. […]”
- “Ich nutze diesen Nickname seit etwa sieben Jahren, weil ich Opfer von Stalking war […].”
- “[Dieser Name] ist ein Pseudonym, mit dem ich mich selbst schütze. Meine Website kann recht kontrovers sein, das wurde schon einmal gegen mich verwendet.”
- “[…] Ich möchte mit meinen Ansichten nicht konservative oder religiöse Bekannte und Verwandte beleidigen. Außerdem will ich nicht, dass die Karriere meines Mannes, der für die Regierung arbeitet, von seiner meinungsstarken Ehefrau beeinflusst wird, oder dass sich seine Mitarbeiter irgendwie unwohl fühlen wegen meiner Ansichten.”
- “Ich sorge mich um meine Privatsphäre, weil ich in der Vergangenheit gestalked wurde. Ich werde nicht für eine Seite auf Google+ meinen Namen ändern. Der Preis, den ich dafür bezahlen müsste, ist es nicht wert.”
- “Wir bekommen Morddrohungen über das Blog. […]”
- “Diese Identität habe ich genutzt, um meine richtige Identität zu schützen. Ich bin schwul und meine Familie lebt in einem kleinen Dorf, wenn das dort bekannt wäre, würden sie Probleme bekommen.”
- “Ich nutze ein Pseudonym, um sicherer zu sein. Als Frau bin ich auf der Hut vor Internetbelästigungen.”
Nicknames im Internet zu verwenden, erscheint also durchaus legitim.
Die rechtliche Situation in Deutschland scheint genauso eindeutig zu sein: Grundgesetz und Telemediengesetz unterstützen die Ansicht von Internetaktivisten, dass eine Klarnamenpflicht gegen die aktuelle Gesetzgebung verstoßen würde:
Das Grundgesetz garantiert dem Bürger unter anderem Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG. Im Telemediengesetz (TMG) heißt es zudem, dass “die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen” sei, “soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.”
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt diese Auffassung in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen I-3 U 196/10 vom 03. August 2011. Dort heißt es unter anderem: “Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht … der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08 -, MMR 2009, 608, 612).”
Doch wie sieht es in der Praxis aus? Google+, Facebook und andere soziale Netzwerke erwarten bei der Registrierung ihrer Nutzer die Angabe des bürgerlichen Namens. Auch die sogenannte Impressumspflicht scheint die eigentlich eindeutige Rechtslage zu relativieren.
Facebook schreibt in seinen AGBs, der Nutzer soll seinen bürgerlichen Namen verwenden. User, die auf ihre Daten achten und ihre Privatsphäre auch im Internet schätzen, pfeifen darauf. Google+ hat mittlerweile angekündigt, die Verwendung von Nicknames zukünftig zu unterstützen und keine offensichtlich mit Nicknames registrierten Benutzerkonten mehr sperren zu wollen.
Nun ist aber im § 55 (1) des Rundfunkstaatsvertrages geregelt, dass Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, Namen und Anschrift sowie bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten haben.
Fällt denn nun z.B. ein Twitteraccount, der auch für parteiinterne Kommunikation genutzt wird – also in diesem Sinne nicht nur rein privat – unter den Geltungsbereich des Rundfunkstaatsvertrages? Das ist die Frage, denn was Telemedien tatsächlich im Rahmen des Gesetzes sind, wird weder im Rundfunkstaatsvertrag noch im Telemediengesetz eindeutig formuliert.
Die Klarnamenpflicht im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages und die darin enthaltene Impressumspflicht kann trotz dieser offenen Frage getrost verneint oder zumindest vernachlässigt werden. Selbst wenn das hohe Gericht in ferner Zukunft einmal feststellen sollte, dass ein Twitter- oder Facebookaccount als Telemedium unter den § 55 RSTV fallen sollte, dann lässt sich doch vermuten, dass die Kontrolle dieses Gesetzes und die diesbezügliche Umsetzung von Sanktionen einen Verwaltungsapparat erfordern würde, dessen notwendige Dimensionen die Möglichkeiten übersteigen würde.
Aber zum Glück stellt sich diese Frage – zumindest momentan – nicht. Bis wieder irgendein dahergelaufener Internetausdrucker etwas anderes behauptet.
Fazit: Die Netzgemeinde hat schon immer Nicknames verwendet und wird es auch weiterhin uneingeschränkt tun. In China sieht das leider etwas anders aus, aber darum kümmert sich hoffentlich bald ein Ableger der Piratenpartei in China.
About Michael Renner
Meine Karriere als Redakteur bei der Piratenpartei startete 2009 beim Bundesnewsletter, aus dem 2010 die Flaschenpost hervor ging. Im Sommer 2012 wurde ich stellvertretender Chefredakteur, Anfang 2014 Chefredakteur. Da die unzähligen Aufgaben an der Spitze der Flaschenpost einen Vollzeitjob in der Freizeit mit sich bringen machte ich nach zwei guten, aber auch stressigen Jahren zwei Schritte zurück und gab die Redaktionsleitung ab. Die gewonnene Freizeit wird in die Familie und mein zweites grosses Hobby, den Amateurfunk, investiert.
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Kommentare
15 Kommentare zu Klarnamenpflicht und Sicherheit vs. Nicknames und Grundrechte
Wieso darf kein Flugblatt ohne Verantwortlichem verbreitet werden, aber im Internet alles anonym bleiben? Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber wenn wirklich persönliche Benachteiligung droht, dann gab es früher und gibt es noch immer der Journalisten, dem ein wirksamer Informantenschutz zusteht. Dadurch gibt es aber zumindest einen Verantwortlichen als Ansprechpartner.
Das BGH-Urteil ist unterstützt übrigens meiner Meinung nach nicht die These zur anonymen Veröffentlichung, da die Beklagte die Plattformbetreiberin war und nicht die anonym abstimmenden Schüler und das BGH noch einschränkte, “Bisher sei ein Falschzitat noch nicht eingestellt worden. Für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr fehlten tatsächliche Anhaltspunkte.” Mit Falschzitat wäre das Urteil also wahrscheinlich anders ausgefallen.
Das mit der Impressumspflicht für Flugblätter kann man eher mit der Impressungspflicht für Websites vergleichen. Die Klarnamenspflicht im Internet wäre damit vergleichbar, dass man nach jeder Meinungsäußerung auf der Straße seinen Perso zeigen muss oder noch besser, ein T-Shirt mit Name, Geburtsdatum und eindeutiger Steuernummer tragen muss!!
Ja, der Fortschritt bringt nicht nur gute Sachen. Wenn man allerdings meint, man könne den Menschen unter Zwang irgendwie unter Kontrolle bekommen, hat man sich wohl getäuscht. Jeder, der seinen richtigen Namen nicht angeben möchte, hat seine Gründe. Ob diese nun einleuchtend, kriminell oder “krank” sind…. Menschenrechte werden mehr und mehr angekratzt. Respektlos wie ich finde. Verbrechen hat es immer gegeben und wird es immer geben. Medien sind nicht immer Vorteilhaft. Manch einer würde ohne diese womöglich nicht ganz so kriminelle Pantasien entwickeln und im schlimmsten Falle in die Tat umsetzen. Ich fürchte der Fortschritt der Menschheit ist an einem Punkt angelangt, an dem keiner mehr richtig weiß, wie das ganze Enden wird. Wie weit, wie hoch will der Mensch noch hinaus… mir scheint es gibt kein Ende im Ehrgeiz alles auf die Spitze treiben zu wollen…. ??? Mir ist das ganze unheimlich! Danke.
Herbert Frahm hat dieses Land jahrelang unter einem Pseudonym als Kanzler regiert!
anonyme rechliche problematische posts gehen mir auf die nerven. die machen mir mein schönes internet kaputt. ich würde lieber selber unter pseudonym öffentlich auftreten. am besten ein pseudonym, das ich ab und an wechseln kann. trotzdem, bei fb firmiere ich unter klarnamen. alles andere wäre nicht echt, würde misstrauen erwecken, meine meinung hätte das gewicht eines trollposts. auf jeder dahergelaufenen partnerbörse oder sonstwo gibt es die möglichkeit, sich seine authentizität bestätigen zu lassen, meist durch einsenden einer ausweiskopie. warum gibt es nicht einen nickname – service der sowas anbietet? zertifizierte nicknames durch einen (von mir aus staatlichen) nickname-service wären so ein kompromiss: ich kann überall unerkannt, ohne furcht vor repressalien, posten was das keyboard hergibt, und trotzdem haben meine zeilen das gewicht eines nicht anonymen weil ich jederzeit ermittelbar bin. nicht durch jeden, aber in begründeten fällen zumindest durch staatliche ermittlungsbehörden. dazu der gedanke, dass immer, wenn mein nickname aufgelöst wurde zu einem klarnamen, eine nachricht zu mir kommt und mir die möglichkeit gibt einen neuen nick zu wählen. das wäre anonym im sinne der meinungsfreiheit, aber nicht anonym im sinne staatlicher (=gesellschaftlicher) interessen. das kann doch nicht so schwer sein?
Ah!, sowas wie ein Deckname in der Stasiakte.
Merkwürdig: bis vor kurzem hat die CDU selbst noch ein öffentliches Forum betrieben, in dem es durchaus Usus war, Pseudonyme zu verwenden (und selbst viele scheinbare „Klarnamen“ waren Pseudonyme). Zur Verfolgung von Straftaten haben die Behörden bereits jetzt alle Möglichkeiten in der Hand, nach Richterbeschluß (oder bei „Gefahr im Verzug“ auch ohne einen solchen) anhand der IP-Adresse mögliche Straftäter zu ermitteln. Da braucht es nicht noch eine zusätzliche Klarnamenspflicht. Mit derselben Rechtfertigung, die für eine Klarnamenspflicht im Netz spricht, könnte man übrigens auch gleich die Wahlkabinen mit abschaffen – schließlich hat es in der sog. „DDR“ auch gut funktioniert, wenn alle gleich sehen konnten, daß man ein guter Genosse war und keine „staatsfeindliche“ Partei gewählt hat. Wer auf dem Boden der Rechtstaatlichkeit bleibt, muß schließlich nichts verbergen …
Es hat schon seinen Sinn im Internet möglichst für die grosse Öffentlichkeit anonym zu bleiben. Ausgesuchte echte Freund wissen sowieso, wer sich da äussert und für die anderen User gilt nunmal die Anonymität als normal.
Ich bleibe anonym, wo ich es für richtig halte und gehe mit Namen ins Netz, wo es geschäftlich nötig ist und meine Privatsphäre ausreichend geschützt scheint.
Das ist für mich die garantierte Freiheit des Einzelnen auf eigene Meinung, Achtung der Privatsphäre und Schutz vor Stalking und anderen Perversitätden, die auch im Net nicht ausgeschlossen sind; auch da sind überall Menschen der unterschiedlichsten Ansichten und Neigungen.
Bei offensichtlichen Verbrechen kann der User meist doch über den Anschlusscode identifiziert werden; alle weitere Entanonymisierung halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich.
Man muss ja nicht anonym sein, auch ein über die Jahre aufgebeautes Pseudonym kann für Vertrauen und Sicherheit stehen. Viele Schriftsteller veröffentlichen unter Pseudonym und das mehrfach, wodurch sie auch nciht mit ihrem echten, sondern ihrem “falschen” Namen berühmt werden (Bsp. Knister und Hexe Lili)
Die Freiheit im Internet sollte so sein, wie unser Grundgesetz es vorsieht. Jeder der sich aber der Anonymität bedient, um die Freiheit anderer einzuschränken oder eine Straftat begeht, ist nicht mehr schützenswürdig. Es muss gewährleistet sein, dass solche Vorkommnisse strafrechtlich verfolgt werden können. Das geht nur, wenn Echtnamen bekannnt sind. Wenn die grenzenlose Anonymität beibehalten wird und der Internetnutzer sich nicht an die etischen Grundlagen menschlichen Zusammenlebens hält, bedeutet absulute Feiheit ein mehr an pädophilen Clubs, Mobbing, Tschihad, Radikalisierung, Vorverurteilung und Internetkriminalität. Wollen wir das? H. Schaper
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wenn das umgesetzt ist kann man noch mal über Klarnamenpflicht reden.
KLarnamenpflicht… als nächstes dann bei jeder Pinkelpause vorher mit Namen anmelden, bei jedem Besuch im Einkausfszentrum, (es könnte ja ein vorbestrafter Dieb dabei sein), kein Kino und Kulturbesuch mehr ohne Namen, keine Podiumsdiskusssion oder Demonstration mehr ohne Klarnamen. Wer so etwas befürwortet denkt nicht richtig nach! Klarnamenpflicht würde dafür sorgen daß kaum noch jemand seine freie Meinung in einem Forum postet weil er befürchten müßte das er sich damit in seinem Umfeld unbeliebt macht.
Erkläre mir jemand, warum im Internetalltag eine Klarnamenpflicht ein Gewinn wäre, und warum umgekehrt überhaupt noch Telefonnummern zulässig sein sollen, die seit eh und je eine Verschleierung der Klarnamen bedeuten. Für mich riecht das mal wieder nach “Sicherheits”-Aktionismus ohne Beachtung der Verhältnismäßigkeit, die Friedrich so gerne gewahrt wissen will. “Sicherheit” muss spätestens seit 9/11 für jede noch so abstruse Maßlosigkeit herhalten: überall sieht man potenzielle Verbrecher und Terroristen, was anscheinend den Generalverdacht gegen alles und jeden rechtfertigt und immer neue Einschränkungen als vermeintliche “Sicherheits”-Erfordernisse hervorbringt.
Politiker und Realnamenfreak kommen häufig zu folgendem Schluß: “Realnamenverweigerer, ach, und diese sind meist böse, hinterlistig und nutzen ihr Grundrechts auf Privatspäre um anderen Menschen zu schaden.”
Unfug das!
Privatshäre gilt auch in der Fußgängerzone oder trägt da jeder ein Namensschild? Das Usenet, ein Messageboard, da bin ich zuhause und diese Diskussionen gab es dort schon vor 15-20 Jahren und am Ende war klar das die Realnamenbefürworter zumeist von Uni’s, Unternehmen oder Behörden beauftragt waren kritische Berichte, Messages, abzuklopfen und Whistleblower zu finden. Dabei wurde permanent vor dem bösen Anon gewarnt. Das Politikern und Firmenchefs sich offene Messageboards nicht erschließen, geschweige denn sie verstünden die Intentionen der dortigen Verfasser, dürfte klar sein.
Die Diskussion ist sinnlos und gerichtet an solche Mitmenschen die nicht einmal im Ansatz sich inhaltlich einbringen bzw. sachlich/fachlich antworten. Die klassischen ängstlichen Bürger, welche durch reines Geschwurbel deutscher Politiker und Scharfmacher auf Linie gebracht werden sollen.
Anon ist immer möglich, bleibt immer möglich und wer das nicht versteht, nicht akzeptiert, verstecht nichts vom Internet. “Internet ist das mit den Kabeln”
in diesem Sinne ich
(P.S.) nicht über -Tor- gepostet und dennoch “sandbox”
Ein anonymer Name im Internet dient vor allem dem Schutze des Nutzers, auch gegen Missbrauch des Staates. Wir brauchen nur daran zu denken, dass die Schufa die personenbezogenen Daten bei facebook schamlos misbrauchen wollte und daraus ohne Überprüfungen Schlussfolgerungen über die Kreditwürdigkeit ziehen wollte. Ich gehe davon aus, dass es in Deutschland keinen Datenschutz gibt, da es viel zu wenige unabhängige Kontrolleure gibt. Staatliche Stellen achten nicht den Datenschutz.
Politiker würden gerne wieder eine Mammutverwaltung aufbauen, um das Internet zu kontrollieren und lukrative Jobs für ihre Parteifreunde zu schaffen.
Das sollten wir verhindern.
Stalking, Stasi, Repressalien durch Behörden, das sind alles Befürchtungen, die zwar begründet aber braven Bürgern doch eher unwahrscheinlich erscheinen. Was ist mit Vermietern, Arbeitgebern, Nachbarn? Bekomme ich vielleicht eine Wohnung nicht, weil ich mal irgendwo das Grundeinkommen befürwortet habe und nun in der Schublade “fauler Schmarotzer” gelandet bin? Würde mein Werdegang im Beruf eingefroren, weil ich in einem Kommentar mal geäußert haben soll, dass ich Millionengehälter für Topmanager für unverhältnismäßig halte? Schmeisst mir mein Nachbar ein verwestes Eichhörnchen in den Briefkasten, weil ich mich für die Leinenpflicht für große Hunde ausgesprochen habe? Außerdem kann bei Klarnamenspflicht auch ganz schnell ein anderer, der mich diskreditieren will, solche Dinge in meinem Namen ins Netz stellen. DAS sind ganz unmittelbar, alltäglich erfahrbare Gründe, warum Anonymität im Internet eine Voraussetzung für freie Meinungsäußerung ist.