Online-Parteitage geben einer Partei die Möglichkeit, deutlich mehr Mitglieder in die Entscheidungsfindung zu integrieren als Präsenzsitzungen, bei denen die Anwesenheit aller Mitglieder schon durch das Raumproblem beinahe unmöglich ist. Da die Piratenpartei nicht wie andere Parteien auf die Entsendung von Delegierten setzt, sondern jedem Mitglied eine Stimme gewährleistet, sind virtuelle Parteitage vor allem für die Piratenpartei ein wichtiges Thema.
Die Idee vom Virtuellen Parteitag ist allerdings nicht neu. Schon 2000 wurde ein Parteitag von den Grünen online durchgeführt. Bisher fehlte der Idee aber die rechtliche Grundlage. Es war nicht bestätigt, ob eine Entscheidungsfindung per Internet dem Gedanken und der Funktion eines Parteitages und natürlich dem Parteiengesetz entspräche.
Diese Bedenken sind dank einer Studie von Patrizia Robbe und Alexandra Tsesis für den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nun Geschichte. Die Studie in Auftrag gegeben hat der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Laut der Studie ist es zulässig, einen Parteitag gänzlich online zu veranstalten. „Grundsätzlich dürfte die virtuelle Mitgliederversammlung als gleichwertig gegenüber der realen anzusehen sein.“ – so Patrizia Robbe in der Studie.
Alle Grundsätze eines Parteitages können also auch online gewährleistet sein. Zu den wichtigsten zählt hier sicherlich die Meinungsbildung der Mitglieder, die laut Parteiengesetz nicht ausschließlich schriftlich geschehen darf, sondern Rede und Gegenrede ermöglichen muss. Dies ist durch die heutige Technik ohne Frage möglich.
SlickRights, der Bundeskoordinator der „AG dezentraler Parteitag“ zeigte sich sehr erfreut über diese Entwicklung. „Heute habe ich die wundervolle Nachricht erhalten, dass der Bundestag die grundsätzliche Zustimmung für die Durchführung von Online-Parteitagen beschlossen hat. […] Schon im Gründungsjahr der Piratenpartei wurde der dezentrale Parteitag als Möglichkeit angesehen, unserem basisdemokratischen Anspruch auch in der Praxis ein Modell der Einbindung aller Mitglieder zur Seite zu stellen“, sagte SlickRights in seiner Meldung an alle Parteimitglieder und rief dazu auf, sich nun daran zu beteiligen, den Entschluss in die Tat umzusetzen und sich um den technischen und strukturellen Unterbau zu kümmern.
Inwieweit die Piratenpartei und andere Parteien diese Möglichkeit, weitaus mehr Mitglieder in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen, nutzen und entwickeln werden, wird sich allerdings noch zeigen müssen. Die Möglichkeiten sind jedenfalls enorm.
RICHTIGSTELLUNG: Einen Beschluss des Bundestages, dass Online-Parteitage zulässig sind, gibt es nicht. Ich bitte diesen Fehler in meiner Darstellung zu entschuldigen! Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes beurteilt lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch das Parteiengesetz vorgegeben werden und bei dem Einsatz technischer Hilfsmittel der heutigen Zeit. Hierzu können bei den Piraten LiquidFeedback und andere Tools eingesetzt und dezentrale Parteitage grundsätzlich abgehalten werden. Eine Bevorzugung von LiquidFeedback ist meinerseits nicht beabsichtigt gewesen, sondern wurde nur als Beispiel erwähnt. Da die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen allerdings gegeben sind, kann man sich jetzt gesteigerte Gedanken über Umsetzungsmöglichkeiten durch Zuhilfenahme von entsprechender Technik und Verfahren machen. SlickRights
Kommentare
11 Kommentare zu Online-Parteitage rechtlich möglich
Diskussionen usw ok, aber wie will man denn Wahlen online durchführen? Kann nicht kontrolliert werden, zumindest nicht geheime Wahlen.
Geheime Wahlen und deren Auszählung könnte man dabei an allen dezentralen Standorten per Stimmzettel-Urnenwahl durchführen.
Richtig. Bei offenen Abstimmungen (Stimmkarte) gilt der Geheimhaltungsaspekt weniger.. allerdings ist es immer noch ein großer Unterschied, ob man per Augenmaß die Mehrheiten abschätzt, oder die Details der Stimmabgabe per TAN oder so dokumentiert..
“Heute habe ich die wundervolle Nachricht erhalten, dass der Bundestag die grundsätzliche Zustimmung für die Durchführung von Online-Parteitagen beschlossen hat.”
Sagt mal, gehts euch noch gut? So einen abstrusen Schwachsinn zu verbreiten… Lest doch einfach auf der AG Recht mit und fragt vor Veröffentlichung jemanden, der sich damit auskennt.
Einmal mit Profis und so
Ich finde ja dir gehts nicht gut, wenn ich mir anschaue, was du für einen unhöflichen Umgangston hier an den Tag legst 🙁
Was hat der Bundestag? Wie sagt der Pinguin so schön seit mindestens 2006 vergebens: “Wenn man keine Ahnung hat…” http://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU
Der Bericht bezieht sich im Übrigen ausschließlich auf den Parteitag der Grünen und die Anfrage von wohl Beck(?). Urteile wie vom BVerfG zu Wahlen mit (Wahl)Computern werden schlichtweg ignoriert. Der Laden ist ja auch nicht sooo wichtig… Stattdessen wird die elektronische Wahl dem Papierankreuzen gleich gestellt. Das die Geräte auf dem Parteitag der Grünen, wo sie eingesetzt wurden, direkt live vor Ort wieder geknackt wurden, scheint auch egal. Hätte man durchaus mal erwähnen oder hinterfragen können…
Wenigstens sind dann die Ergebnisse demnächst auch auf sozialistischem Niveau von 90%+X. Wieder ein Stück etablierter…
Ich hätte gern den Link zum Beschluss des Bundestages, dass Online-Parteitage durchgeführt werden können. Er existiert nicht. Der Wissenschaftliche Dienst hat lediglich eine Betrachtung geschrieben und leider dort meines Erachtens auch Fehler gemacht. Eine Darstellung des wissenschaftlichen Dienstes ist weder Gesetz noch Beschluss. Vielleicht, das nächste Mal auch etwas was vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages geschrieben wird, kritischer betrachten. Die Darstellung von geheimen Wahlen im Netz entspricht dem, was man allgemein unter Wahlcomputer bezeichnet. Ich frage mich, wer von den Zitatgebern und den Verfassern des Artikels dieses Schriftstück gelesen hat.
Ja, N24 ist ja auch nur ein Popelsender mit lauter dummgebildeten Redakteuren, die jeden Schwachsinn ungeprüft ein die weite Welt posaunen…
http://www.n24.de/news/newsitem_7509389.html
Und Monika hat gerade ihren Schaumlöffel poliert, ja klar ne…
Aber Moni. das hört sich jetzt aber an, wie damals, als es noch kein lf gab und alle nur darüber debattierten. Neues entsteht durch das Anpacken auch heißer Eisen. Bei lf hats geklappt, beim dezentralen PT wirds auch klappen. Und deshalb ist diese Meldung der Juristen des wiss. Dienstes des BT eine ermutigendes Meldung, die hier entsprechend gewürdigt wurde. Jetzt muss von vielen engagierten Piraten das Prozedere im Detail ausgearbeitet werden, und dann klappt das auch bald mit der Beteiligung von mehr als 10% der Piraten 🙂
RICHTIGSTELLUNG: Einen Beschluss des Bundestages, daß Online-Parteitage zulässig sind, ist nicht Richtig. Ich bitte diesen Fehler in meiner Darstellung zu entschuldigen!Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes beurteilt lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen die durch das Parteiengesetz vorgegeben werden bei dem Einsatz technischer Hilfsmittel der heutigen Zeit. Hierzu können bei den Piraten Liquid Feedback und andere Tools eingesetzt und dezentrale Parteitage grundsätzlich abgehalten werden. Eine Bevorzugung von Liquid Feedback ist meinerseits nicht beabsichtigt gewesen, sondern wurde nur als Beispiel erwähnt. Da die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen allerdings gegeben sind, kann man sich jetzt gesteigerte Gedanken über Umsetzungsmöglichkeiten durch Zuhilfenahme von entsprechender Technik und Verfahren machen.
RICHTIGSTELLUNG: Einen Beschluss des Bundestages, daß Online-Parteitage zulässig sind, ist nicht Richtig.
Was ist an dem Satz richtig ?
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