Am 29.11.2011 fand die Jahrestagung des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) unter dem Motto “Die digitale Revolution und ihre Spielregeln” statt. Der VPRT sieht sich als Interessenvertretung der privaten Anbieter von Hörfunk, Fernsehen, Mediendiensten bzw. vergleichbaren Tele- und Onlinemedien an die Allgemeinheit und hat sich laut Wikipedia die Aufgabe gesetzt, die Interessen seiner Mitglieder auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene zur Förderung des privaten Rundfunks und der privaten elektronischen Medienangebote wahrzunehmen. Hierzu zählen insbesondere folgende Aufgaben und Ziele:
- Verhandlungen mit Organen der Legislative und Exekutive in Bund und Ländern, den Medienanstalten sowie den zuständigen Institutionen auf europäischer und internationaler Ebene mit dem Ziel der Optimierung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Interesse der Inhalteanbieter.
- Verhandlungen mit den Inhabern von Rechten, die durch private Rundfunkangebote und elektronische Medien berührt und genutzt werden, vor allem mit den Verwertungsgesellschaften im Hinblick auf den Abschluss von Gesamtverträgen für die Verbandsmitglieder.
- Positionsbestimmung und ggf. Verhandlung im Interesse der Inhalteanbieter gegenüber Unternehmen aus dem Bereich der Infrastruktur (Netze/Plattformen/Endgeräte) sowie Access- und Serviceanbietern mit dem Ziel des fairen und diskriminierungsfreien Zugangs und Wettbewerbs.
- Vertretung der Mitgliederinteressen in nationalen und internationalen Gremien, die sich mit den rechtlichen, wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen der privaten elektronischen Medienangebote befassen.
- Allgemeine Beratung und Unterstützung in technischen, wirtschaftlichen und medienpolitischen Fragen.
- Organisation des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedern.
Hierzu unterhält der VPRT seinen Hauptsitz in Berlin sowie eine Geschäftsstelle in Brüssel.
So weit, so beliebig – wäre nicht auch Hans-Joachim Otto (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, als Diskutant geladen gewesen. Im Verlauf der Diskussion, die sich natürlich auch um die Urheberrechtsdebatte drehte, wandelte Otto auf den Spuren seines Parteikollegen Brüderle und sprach Klartext mit der Verkündung des Vorhabens, zunächst die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, um danach eine Verschärfung des Urheberrecht durchzusetzen. Somit würde die VDS insbesondere der Nachverfolgung des Urheberrechts dienen.
In diesem Jahr wurde die Vorratsdatenspeicherung bereits von mehreren Koalitionspolitikern gefordert, jedoch bislang erfolgte das Aussprechen eines Generalverdachts gegen die gesamte Bevölkerung stets vor dem Hintergrund einer mehr oder minder konkreten Bedrohung für Leib und Leben. Nun soll dieser Verdacht zur Wahrung von Besitzinteressen von Unternehmen dienen.
Es ist anzunehmen, dass angesichts der momentanen Umfragewerte, welche die FDP in den Rang einer Splitterpartei herabstufen, und einer erfolgslosen Neuaufstellung der Führungsspitze, nach jedem Strohhalm gegriffen wird, um durch Dankbarkeit und der damit verbundenen positiven Berichterstattung, auch nach der nächsten Bundestagswahl im Jahre 2013 weiterhin im Parlament vertreten zu sein.
Zwar sind die privaten Fernseh- und Hörfunksender nicht an den Rundfunkstaatsvertrag gebunden, dienen jedoch einem wachsenden Bevölkerungsteil als alleinige Informationsquelle. Ob eine Anbiederung der Politik an den VPRT zu einer ebenso schlechten Informationslage wie bei den Zuschauern des US-Sender FOX führt, bleibt abzuwarten.
Kommentare
Ein Kommentar zu Auf den Spuren des Brüderle
Liebes Flaschenpost-Team!
Ich habe nun wirklich mit keiner Silbe eine Vorratsdatenspeicherung gefordert – oder gar diese der Content-Industrie versprochen, um das Urheberrecht durchzusetzen. Vielmehr habe ich auf die Frage, weshalb die Stärkung des Urheberrechts im Internet noch nicht vorangekommen sei, geantwortet, dass hierfür zunächst die Vorfrage zu kläre sei, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Provider Daten bereitstellen müssen. Ich habe mich ausdrücklich zu einer rechtsstaatlich einwandfreien Umsetzung der EU-Richtlinie bekannt und dabei namentlich auf den Quick-Freeze-Vorschlag von Bundesjustizministerin Leutheusser Schnarrenberger hingewiesen. In diesem Zusammenhang haben wir dann noch darüber diskutiert, was man überhaupt unter „Vorratsdaten“ und „anlaßbezogenen Daten“ zu verstehen habe. Es ist schon ein wichtiger Unterschied, ob man auf eine objektive Voraussetzung hinweist oder man sie subjektiv fordert. Keiner in der FDP – und natürlich auch ich nicht – will Daten sammeln, nur um die Durchsetzung des Urheberrechts im digitalen Raum zu gewährleisten. Statt Pappkameraden aufzubauen, sollten wir uns konstruktiv Gedanken machen, wie wir Urheberrechte angemessen und fair schützen können. Mit freundlichen Grüßen Hans-Joachim Otto
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