Bundesschatzmeister René Brosig hat unter Mithilfe von zahlreichen Finanz-, Verwaltungs- und Basispiraten eine neue Finanzordnung entworfen. Diese basiert auf der Grundlage des Antrages von Bernd Schlömer auf dem letzten Bundesparteitag, wurde jedoch grundlegend überarbeitet. Dabei wurden auch viele bisherige Kritikpunkte eingearbeitet.
Der Antrag wurde von René Brosig im Dicken Engel ausgiebig vorgestellt. Freundlicherweise hat Kai Uppenbrink für uns die Aufzeichnung dieser Talkrunde zurechtgeschnitten. Daher gibt es nun bei uns eine Zusammenfassung aller Erläuterungen:
Download | Open Player in New Window
und eine eine Zusammenfassung der Fragerunden:
Download | Open Player in New Window
Wer richtig viel Detailtiefe will, kann sich die Gesamtaufnahme des Dicken Engels anhören. Für alle Kurzangebundenen haben wir hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
- Anpassung der Finanzordnung an neue Mitgliederstärke, denn die jetzige stammt noch aus der Zeit mit 1.000 Mitgliedern. Beteiligung der Länder in Finanzfragen, Rechtssicherheit.
- Beitragshöhe und Aufteilung bleiben unverändert.
- Finanzrat erarbeitet Vorschläge, keine Beschlüsse weil er sonst Organ wäre und entsprechend gewählt werden müsste. Organwahl wie BuVo und BSG würde nicht für Gleichberechtigung zwischen Ländern sorgen. Gremium hat nur beratende Funktion. Wahl in Gliederungen. Jeder LV wählt zwei Mitglieder in den Finanzrat. Vertreter des BuVo ist der Bundesschatzmeister. Rat erarbeitet Vorschlag zu Höhe und Verteilung des Beitrags.
- Beitragsminderungen werden von der Mitgliedsgliederung entschieden, nicht mehr vom BuVo.
- Jetzt können auch Auslandspiraten problemlos durch den Bundesverband betreut werden.
- Beitragszahlung / Verzug: Bisher zwei widersprüchliche Regelungen. Stimmrecht in dem Fall: Jetzt nur noch laut Satzung, Stimmrecht entfällt sofort bei Verzug.
- Beitragsabführung an Bund ist nun auch geregelt.
- Vereinnahmung nun durch zuständige Gliederung. Lastschrift wird durch neue Software leichter ab nächstem Jahr, kann dann zentral durch den Bund geregelt werden (wenn gewünscht). Gliederungen können den Beitragseinzug bei Bedarf nach oben delegieren.
- Strafvorschrift für unzulässige Spenden: Momentan haftet die ganze Partei und muss Strafe zahlen. Evtl. Strafzahlungen können künftig den verursachenden Gliederungen belastet werden (müssen aber nicht).
- Spendenbescheinigungen stellt die Gliederung aus, der das Geld zusteht.
- Verpflichtender Haushaltsplan und Budgetrecht. Haushaltsplan muss aufgestellt werden, Ausgaben können nur getätigt werden, wenn Geld da ist. Außerdem automatischer Ausgabenstopp bei Budgetüberschreitungen.
- Parteienfinanzierung: Derzeit entscheidet der Bundesvorstand über die Aufteilung des Bundesanteils an der Parteienfinanzierung. Das hat bisher die Verwaltungskonferenz beratend getan, nun wird es zur Regel.
- Wirtschaftliche Aktivitäten werden auf Bundesebene gebündelt. Das ist durch Wertgrenzen und juristische Fragen notwendig. Das ist nicht als dauerhafte Lösung gedacht, soll aber in der Übergangsphase den reibungslosen Ablauf sicherstellen.
- Möglichkeit von Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit wird auch außerhalb einer beruflichen Betätigung eingeräumt. Außerdem sind pauschale Aufwandsvergütungen möglich. Das reduziert drastisch die Zahl der Einzelbelege.
About Gefion Thürmer
Gefion Thuermer war von 2009-2014 Chefredakteurin der Flaschenpost. Sie hat die Piratenpartei, und mit ihr die Flaschenpost-Redaktion, 2014 verlassen.
- Web |
- More Posts (241)
Kommentare
2 Kommentare zu SÄA047 – Die Finanzordnung
Auf der Hauptseite, deren Feed auch für das Abonnement des Podcasts hergenommen wird, sind die beiden Dateien nicht verfügbar, werden also auch nicht an die Podast-Abonnenten ausgeliefert.
Versucht man stattdessen die dort angezeigte Datei herunterzuladen oder anzuhören erscheint eine Fehlermeldung (404 — File not found.)
Ich möchte hiermit um Zustimmung für diesen Antrag werben.
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/S%C3%84A047
Wir brauchen eine neue Finanzordnung. Ganz dringend.
Es gibt Gegenmeinungen, die sich vor allem auf den §24 beziehen, daß es Gliederungen nicht gestattet sein soll, einen wirtschaftlichen Geschäftbetrieb zu unterhalten.
Von mir soviel dazu: Bisher haben wir (Gesamtpartei) leider weder einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb noch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Wenn mans richtig macht, kann durch die Einnahmen die Obergrenze der Parteienfinanzierung erhöht werden – wir bekommen mehr Geld.
Wenn man es falsch macht, kann es uns richtig Geld kosten.
Es ist damit NICHT gemeint, daß ein LV nicht irgendeinen webshop oder so betreiben darf. Aber die gesamte Buchführung wird über den Bund abgewickelt. Gelder fließen an den Verband zurück in Form von Zuschüssen.
Ich meine: Es hat bis jetzt noch niemand von uns gemacht. Rene hat sich ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt. Wenns läuft und die Leute wissen wie es geht, kann ja ein neuer SÄA auf den BPT kommen.
Ok, wir müssen dem Bund vertrauen, daß er nicht auf der Kohle sitzen bleibt. Damit habe ich kein Problem. Wir müssen halt dafür sorgen, daß Rene Schatzmeister bleibt und nicht irgendwann entnervt das Handtuch wirft. 🙂
Irmgard