Die Trennung von Staat und Religion ist ein wichtiger Bestandteil des Grundgesetzes. Deutschland besitzt keine Staatskirche, auch wenn das Christentum weitverbreitet ist und entgegen der Auffassung des Laizismus manche staatliche Aufgaben mit übernimmt. Wie zum Beispiel die Leitung von Kindergärten, Sozialstationen, etc.
Die Programmanträge zu diesem Thema unterscheiden sich in einigen Punkten, die hier herausgestellt werden sollen.
PA001 – Staat, Religion und Weltanschauung
“Die Piratenpartei bekennt sich zur Religionsfreiheit und Weltanschauungsfreiheit ebenso wie zur strikten Neutralität gegenüber allen Religionsgesellschaften und weltanschaulichen Vereinigungen. Sie betrachtet das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis und dessen Ausübung als individuelles Freiheitsrecht in der Verantwortung des Individuums. Sie ist gegen jede Privilegierung und Diskriminierung von Religionsgesellschaften und weltanschaulichen Vereinigungen und fordert von diesen die Achtung und Befolgung aller im Grundgesetz und anderen Rechtsvorschriften vorgegebenen Regelungen. Die Piratenpartei steht für eine klare Trennung von Staat und Religion im Sinne des Laizismus. Es kann Regelungen zwischen Staat, Religionsgesellschaften und weltanschaulichen Vereinigungen geben, die dann für alle gleichermaßen gelten.”
Zusammenfassung PA001
Dieser Programmantrag verlangt Religions- und Weltanschauungsfreiheit und eine strikte Neutralität gegenüber allen Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Vereinigungen. Jeder Einzelne hat dabei das Recht, selbst über seine ausgeübte Religion zu bestimmen. Weiterhin sollen Religionsgemeinschaften und weltanschauliche Vereinigungen dazu gezwungen sein, sich an das Grundgesetz zu halten. Schließlich wird im Sinne des Laizismus eine komplette Trennung von Staat und Religion gefordert, mit der Einschränkung, dass Regelungen zwischen Staat und Religion möglich sind, sich aber auf jede Weltanschauungsgemeinschaft beziehen müssen.
PA004 – Verhältnis von Staat und Religion
“Piraten setzen sich für einen pluralen, modernen und weltanschaulich neutralen Staat ein. Unser freiheitlicher Staat kann aber nur bestehen, wenn die Freiheit, die den Bürgern garantiert ist, auch von den Bürgern getragen und allgemein gewollt wird. Dies darf der Staat nicht mit Rechtsmitteln erzwingen, da er sich dadurch gegen eine plurale Gesellschaft stellen würde. Rechtlich ist ein freiheitlicher Staat, in dem unterschiedliche weltanschauliche Strömungen friedlich zusammen leben, nicht erzwingbar. Deshalb hat auch der Staat Interesse an Wertevermittlung, denn er ruht auf Voraussetzungen, die er nicht selbst schaffen kann. Dabei ist unser weltanschaulich neutraler Staat auf die Entwicklung und Vermittlung von Werten außerhalb staatlicher Strukturen angewiesen. Diese geschehen in Familien, in Glaubens-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie in anderen informellen sozialen Gruppen. Hierzu bedarf es der Regelung von gemeinsamen Angelegenheiten der Wertegemeinschaften und des Staates, die auch die Interessen derjenigen Bürger einbeziehen, die sich keiner solchen Gemeinschaft zugehörig fühlen. Unangemessen erscheint uns Piraten das Vorgehen des Staates, einzelne Glaubensgemeinschaften zu bevorzugen. Vielmehr darf die im Grundgesetz festgeschriebene weltanschauliche Neutralität und Religionsfreiheit nicht ausgrenzen. Sie muss kooperativ im Kontext des Wertevermittlungsinteresses des Staates mit allen an Wertevermittlung interessierten Gruppierungen gestaltet werden. Dabei muss der Staat darauf bestehen, dass die Menschen- und Gesellschaftsbilder der jeweiligen Gruppierungen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes achten.”
Zusammenfassung PA004
Diese Formulierung fordert im ersten Satz einen pluralistischen, modernen und weltanschaulich neutralen Staat. Die Freiheit muss von den Bürgern gewollt und mitgetragen werden, nicht vom Staat “erzwungen”. Hier holt der Antrag etwas aus, um diese eigenartige Formulierung zu erklären. Im Grunde ist gemeint, dass friedliche Koexistenz vom Staat nicht erzwungen werden kann und dass daher bei den Wurzeln, also der Erziehung, mit einer Wertevermittlung begonnen werden muss. Diese Wertevermittlung kann der Staat nicht alleine übernehmen, sondern muss diese Aufgabe an Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereine abgeben. Dabei sollen auch die Interessen der religionslosen Bürger beachtet werden. Es soll weiterhin keine Glaubensgemeinschaft vom Staat bevorzugt werden. Der Staat arbeitet im Kontext mit den Religionsgemeinschaften zusammen, um die Wertevermittlung zu koordinieren. Die Glaubensvereinigungen müssen sich an das Grundgesetz halten und kontrolliert werden.
PA012 – Gleichstellung von Kirchen mit gemeinnützigen Vereinen
Die Piratenpartei setzt sich für eine klare Trennung von staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten ein. Von daher fordern wir die gesetzliche Gleichstellung von Kirchen mit gemeinnützigen Vereinen inklusive aller dazugehörigen Konsequenzen (z.B. keine Erfassung der Religionszugehörigkeit durch den Staat, Abschaffung der Kirchensteuer und eine Demokratisierung der Kirchen gemäß des Vereinsrechtes).
Zusammenfassung PA012
Der offensichtlich kürzeste Antrag fordert eine Trennung von staatlichen und kirchlichen Angelegenheiten, definiert diese aber nicht näher. Kirchen sollen mit gemeinnützigen Vereinen gleichgestellt werden. Daraus folgt, dass es keine Erfassung der Religionszugehörigkeit, keine Kirchensteuer und eine Demokratisierung der Kirchen gemäß des Vereinsrechtes gibt.
PA041 – Für die Trennung von Staat und Religion – Grundsatzprogramm
Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann. Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann. Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.
Zusammenfassung PA041
Der letzte Antrag zu Staat und Religion fordert die Freiheit der Religionsgemeinschaften, woraus auch eine Freiheit von religiöser Bevormundung folgt. Die Bedeutung der Religion für ein Individuum wird geachtet. Der Antrag wirft dem deutschen Staat die Bevorzugung traditionell christlicher Kirchen vor, womit der Staat gegen das Grundgesetz verstößt. Dieser Verstoß kann laut des Antrages zu größeren Verwerfungen zwischen den Religionsgemeinschaften führen. Um das Gemeinwesen nicht zu gefährden, muss die Neutralität des Staates wiederhergestellt werden. Es wird ein säkularer Staat gefordert, in dem religiöse und staatliche Belange strikt getrennt werden. Der Staat darf keine einzelne Religionsgemeinschaft finanziell oder strukturell fördern. Ebenfalls nicht zu rechtfertigen ist die Erhebung von Religionszugehörigkeit und Kirchensteuer.
Kurzvergleich der Anträge
PA001 | PA004 | PA012 | PA041 | |
Trennung v. Staat u. Kirche | J | J | J | J |
Laizismus | J | N | N | N |
Regelungen möglich | J | J | / | / |
Wertevermittlung | Staat | Kirche+Staat | / | Staat |
Gleichstellung Kirche m. Vereinen | N | N | J | N |
Abschaffen von Kirchensteuer+Religionserfassung | J | N | J | J |
Fazit
Zusammenfassend ist zu sagen, dass PA041 neben PA001 am weitesten geht, was die Trennung von Staat und Kirche angeht. Beide Anträge fordern im Grunde einen Laizismus. Der Antrag P004 sieht im Gegensatz dazu die Zusammenarbeit der Kirche mit dem Staat vor, um die Wertevermittlung zu garantieren. Der Antrag P012 ist im Grunde zu kurz, um alle wichtigen Punkte beinhalten zu können, fordert aber als einziger die Herabstellung von Kirchen zu Vereinen mit allen Konsequenzen.
Kommentare
11 Kommentare zu Anträgevergleich Staat und Religion
“entgegen der Auffassung des Laizismus manche staatliche Aufgaben mit übernimmt.”
Meinungsmache per Flaschenpost, na Prost Mahlzeit.
Wie im Violettbuch Kirchenfinanzen klar dargelegt werden diese “staatliche Aufgaben” im allgemeinen vom Staat bezahlt, meist bis zu 80%.
http://www.amazon.de/Violettbuch-Kirchenfinanzen-Staat-Kirchen-finanziert/dp/3865690394 http://hpd.de/node/10633
“Der Antrag P004 sieht im Gegensatz dazu die Zusammenarbeit der Kirche mit dem Staat vor, um die Wertevermittlung zu garantieren”
Klar doch, Werte können nur die Kirchen vermitteln… Kinderliebe ist sicher Sache der Katholischen Kirche, Toleranz gegenüber Muslimen Sache der Evangelischen?
Seit Gefion in den Bundesvorstand gewählt wurde und entsprechend nicht mehr für die Flaschenpost zuständig ist verkommt die Flaschenpost. Denn dieser Artikel ist entweder theistische Meinungsmache oder .
Wie traurig, ihr wart Mal so wertvoll für die Partei…
Aleks, ich wäre Dich hochverbunden, wenn Du die Qualität der Flaschenpost nicht von meiner Person abhängig machen würdest. Das Team leistet verdammt viel auch ohne mich! Ausserdem ist es eine Sache, gegen die Anträge zu sein, eine andere, gegen die Flaschenpost zu wettern. Wir stellen die Anträge vor. Du weißt nun, dass Du sie alle ablehnen wirst. So what? In meiner Welt haben wir damit unser Ziel erreicht.
“Piratige Qualität und Leistung”, ja wo denn?
Der obige Artikel ist eben keine neutrale Vorstellung, erinnert leider schon ehr an jesuitische Stimmungsmache aus dem Vatikan.
Zur Fortsetzung der berechtigten Kritik Aleks:
PA012 geht gerade über PA001 und auch PA041 hinaus, denn er entzieht das totalitäre Sonderrecht der Kirche, wodurch er keineswegs zu kurz ist, sondern er fordert lediglich Wiederherstellung der Säkularisierung.
PA004 erinnert schon an das Restitutionsedikt, bedeutet die Union noch rechts zu überholen: “nicht vom Staat erzwungen” heißt doch nichts anderes als Menschenrechte sowie Bürgerrechte und BVerG-Urteile nicht durchzusetzen. “Dabei sollen a u c h die Interessen der religionslosen Bürger beachtet werden” Willkommen zurück im Fürstbistum, Gnade eben! Schon wirklich “eigenartig”.
PA155 wird gar nicht erwähnt, Vorsicht Inhalte.
Gesetzt ist Glaube im Staat, nicht Kirchenstaat.
Es geht hier um Kernelemente piratiger Politik.
Daher sorry, aber schlimmer, geht´s nimmer.
Hallo Aleks,
ich verstehe leider nicht, wo du hier genau Meinungsmache siehst. Ich habe versucht, die Anträge neutral zu vergleichen, ohne den einem oder anderem einen Vorzug zu geben. Kannst du mir die Stellen genau sagen? Das würde mir helfen, das nächste Mal besser darauf zu achten. So wie ich es verstehe, bist du der Meinung, der Artikel spricht für die Kirche und gegen die Trennung derselben vom Staat? Bitte kläre mich auf.
Mit vielen Grüßen
Peter
Ich sehe im Artikel keine Meinungsmache. Es wird versucht, die Anträge zu vergleichen und die jeweiligen Unterschiede herauszuarbeiten. Das ganze mit einem kleinen Einleitungstext, den ich auch als recht neutral empfinde.
PS: Ja, ich bin Laizismus-Befürworter, würde mich aber bei den Anträgen vermutlich enthalten.
Danke für die Zusammenstellung!
Meine Kommentare zu den Anträgen im einzelnen:
PA001 “Keine Zurschaustellung religiöser Symbole in öffentlichen Räumen” ist völlig unvereinbar mit dem Grundsatz der Religionsfreiheit und alleine schon der Freiheit. Daher ist es unmöglich, diesem Antrag zuzustimmen.
PA004 Deutlich klarster Antrag, der nicht versucht, ein Weltbild unreflektiert durch ein anderes zu ersetzen.
PA012 Eine vom Staat vorangetriebene “Demokratisierung” der Kirchen widerspricht klar der Trennung von Staat und Kirchen, da der Staat einer Religionsgemeinschaft funktional reinreden würde, und ist somit unmöglich zu fordern ohne diesen Grundsatz zu verletzen.
PA041 Es fehlt ein Abschnitt, der dafür schützt, die Freiheit von religiöser Bevormundung zum faktischen Verbot von Missionierung zu mißbrauchen und damit die Religionsfreiheit wieder einzuschränken.
Da PA041 ja jetzt durch ist, einige Worte zur Missionierung. Missionierung hat mir religiöser Bevormundung generell wenig zu tun. Die bisher betriebene Missionierung innerhalb staatlicher Strukturen, besonders der Schulen, muss aufgrund des Zwangs- sowie des Vorbildcharakters des Staates und seiner Strukturen allerdings tatsächlich verboten werden. Dies ist nur eine Folge der Neutralität des Staates. Allein eine nicht-wertende Darstellung von Religionen kann und sollte stattfinden. Außerhalb staatlicher Strukturen bleibt aber die Rechte der Religionsgemeinschaften zur Missionierung durch PA041 unberührt. Wiederum fällt aber die staatliche Finanzierung dieser Werbung weg.
Eine Vorstellung der Anträge und Diskussion mit den Antragstellern gibt es auch am Di 29.11. ab 20:00 Uhr online per Audiokonferenz im Dicken Engel.
Link: http://wiki.piratenpartei.de/Dicker_Engel
Danke an Aleks und entschiedenes Veto an Joachim.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gekuendigt-wegen-Papstsatire-article4657366.html
Uns Piraten verbindet: Religion ist Privatsache!
Neben PA001 ist damit PA012, PA041 und PA155 liberalpiratig möglich mit den Ergäzungen Q71 bis Q81. Dagegen ist PA004 völlig undenkbar, widerspricht bereits § 1 Abs. 1 unserer Satzung, GG, BVerfg und EGMR (Menschenrechte), auch wenn er scholastisch einen anderen Anschein erweckt, eben ein Trojaner.
Als blanken Hohn im Artikel zu PA004 empfinde ich den Kommentar: “Es soll weiterhin keine Glaubensgemeinschaft vom Staat bevorzugt werden.” Für alle die wissen möchten, in welcher Wirklichkeit wir abstimmen, siehe z. B. hier:
http://www.theologe.de/kirchensubventionen_stopp.htm
Die Soziallügen der Amtskirchen können nicht als Grundlage piratiger Polik dienen und die missionarische Freiheit der evangelikalen Fundamentalisten ist sicherlich auch nicht die Freiheit, die Piraten meinen.
Extremistisches klerikales Entern, nein danke.
Na, das Veto von Denis gebe ich doch einfach mal zurück. Die von vielen Piraten ungeliebten Religionen einfach durch mit religiösem Eifer betriebenen atheistischen Humanismus zu ersetzen, KANN es echt nicht sein. Wo bleibt da die Freiheit für andere Bekenntnisse? Den alleine durchzudrücken widerspräche tatsächlich den genannten Gesetzen etc. Nein, PA004 ist nicht besonders glücklich formuliert, stimmt. Aber inwieweit der nach deiner Meinung § 1 Abs. 1 unserer Satzung widerspricht, würde ich dann doch gerne mal erklärt bekommen. Meine Argumente gegen PA001 und PA012 bestehen aber und können nicht ohne inhaltliches Argument vom Tisch gewischt werden. Die genante Gefahr von PA0041 liegt auch auf der Hand, und bedarf der Korrektur.
Das otwendige Beenden von durch dass Finanzamt eingetriebenen Kirchensteuern und vor allem die Beendigung dieser dubiosen “Entschädigungs”-Zahlung aufgrund des Reichskonkordats bekommen wir sicher besser ohne diese Verschwörungstheorien durchgesetzt.
PA001 beeinhaltet auch die Gleichstelluung religiöser und nichtreligiöser weltanschaulicher Vereinigungen. Ein wichtiger Punkt!
Da es auch in laizistischen Ländern (etwa z.B. Frankreich,Portugal,Tschechien,Türkei) durchaus Kooperationen zwischen Staat uund Religionsgemeinschaften gibt, sollten wir darauf dringen, dass auch die nichtreligiösen Weltanschauungen vor dem Staat gleichgestellt werden.
Eine Religionsgesellschaft darf nicht staatliecherseits finanziell oder organisatorisch gegenüber einem HVD, einer HU, einem BfG oder der Giordano-Bruno-Stiftung bevorzugt werden.
Die Zusammenfassung: “…sollen… gezwungen sein, sich an das Grundgesetz zu halten.” stimmt so nicht. Dazu gezwungen sind sie ja jetzt schon. Es bedeutet aber, dass Religionsfreiheit nicht vorrangig gegen andere Grundrechte (z.B. Meinungsfreiheit, freie Berufswahl etc.)behandelt werden darf. Auch ist es ein Aufruf an die Religionsvertreter, nicht ständig Ausnahmetatbestände und Sonderrechte für sich zu fordern und religiös zu begründen.